Kulanzleistung BU-Rente – Wann gilt die Leistungspflicht als anerkannt?

Nach einem Urteil des Landgerichts Dortmund vom 6.2.2014 kann ein Versicherungsnehmer die in einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung festgelegten Leistungen einfordern, wenn der Versicherer nach Leistungsprüfung auf Grund der ihm zu diesem Zeitpunkt vorliegenden ärztlichen Berichte und Gutachten verpflichtet gewesen wäre, das nach den vereinbarten Bedingungen gebotene Leistungsanerkenntnis