LG Dortmund: Versicherer zur Leistung verpflichtet bei bedingungsgemäßem Anerkenntnis

LG Dortmund Urteil v. 06.02.2014 - 2 O 249/13 Berufsunfähigkeit: Versicherer bei gebotenem Anerkenntnis zur Leistungszahlung verpflichtet, wenn Versicherungsnehmer durchgehend über 6 Monate berufsunfähig   Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.112,90 € (in Worten: fünftausendeinhundertzwölf 90/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz