Recht der BU-Versicherer auf Nachprüfungsverfahren

Nach Anerkenntnis der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit haben BU-Versicherer das Recht, diese einmal im Jahr zu überprüfen. Nach § 6 der Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ, Stand: 1.10.2013) haben Versicherer nach Anerkenntnis bzw. gerichtlich festgestellter Leistungspflicht das Recht, den Grad der Berufsunfähigkeit oder die Pflegestufe erneut

LG Dortmund: Versicherer zur Leistung verpflichtet bei bedingungsgemäßem Anerkenntnis

LG Dortmund Urteil v. 06.02.2014 - 2 O 249/13 Berufsunfähigkeit: Versicherer bei gebotenem Anerkenntnis zur Leistungszahlung verpflichtet, wenn Versicherungsnehmer durchgehend über 6 Monate berufsunfähig   Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.112,90 € (in Worten: fünftausendeinhundertzwölf 90/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz

Kulanzleistung BU-Rente – Wann gilt die Leistungspflicht als anerkannt?

Nach einem Urteil des Landgerichts Dortmund vom 6.2.2014 kann ein Versicherungsnehmer die in einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung festgelegten Leistungen einfordern, wenn der Versicherer nach Leistungsprüfung auf Grund der ihm zu diesem Zeitpunkt vorliegenden ärztlichen Berichte und Gutachten verpflichtet gewesen wäre, das nach den vereinbarten Bedingungen gebotene Leistungsanerkenntnis