Streitfall Berufsunfähigkeit
Bundesweite Beratung und Vertretung

BBP Rechtsanwälte – Spezialisten bei Berufsunfähigkeit

BBP Rechtsanwälte & Fachanwälte unterstützt Sie als Fachanwaltskanzlei bundesweit bei Berufsunfähigkeit – sei es im Rahmen der Antragstellung auf Leistungen, sei es bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Dank unserer Spezialisierung auf das Thema Berufsunfähigkeit und langjährigen Erfahrungen mit Versicherungen können wir auch komplexe Mandate schnell und schlagkräftig betreuen.

Unsere Erfahrung ermöglicht eine effektive Schadenregulierung durch Ihren Versicherer – denn wir wissen, worauf es ankommt. So vermeiden Sie schwerwiegende Fehler schon bei der Antragstellung, die schnell zu unbegründeten Ablehnungen der Versicherer oder langwierigen Verfahren führen können.

Wir verstehen, dass eine Berufsunfähigkeit für unsere Mandanten eine schwierige Situation darstellt. Deshalb unterstützen wir unsere Mandanten dabei, die Hürden bis zur Anerkennung einer Berufsunfähigkeit bestmöglich zu überwinden.

Ansprechpartner Thilo Dietrich
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Wir vertreten nur Versicherungsnehmer. Immer persönlich.
Was wir für Sie leisten: 

Berufsunfähigkeit – Was Sie dazu wissen sollten

Mann am Ende seiner Kräfte

Berufsunfähigkeit – Was tun?

Wer durch Unfall oder Krankheit seine Arbeitskraft verliert, dem drohen nicht selten empfindliche Einbußen beim Lebensstandard. Zu dem mit einer Berufsunfähigkeit regelmäßig einhergehenden Verlust der Erwerbstätigkeit tritt der Verlust eines regelmäßigen Einkommens. Betroffene sehen sich plötzlich kaum mehr in der Lage, die Familie zu ernähren – der soziale Abstieg droht.

 

Selbst wenn gesetzliche Rentenzahlungen wegen Erwerbsminderung erfolgen, können diese nur einen kleinen Teil des Einkommensverlustes ausgleichen – sie bewegen sich nicht selten auf dem Niveau des Existenzminimums. Der Verlust der Arbeitskraft lässt sich daher oft nur kompensieren, wenn der von der Berufsunfähigkeit Betroffene eine private Berufsunfähigkeitsversicherung („BU“) oder eine die Lebensversicherung flankierende Berufsunfähigkeitszusatzversicherung („BUZ“) abgeschlossen hat, welche die entstandene Einkommenslücke ausgleicht.

„Ein steiniger Weg“

Doch der Weg zur Berufsunfähigkeitsrente ist steinig. Liegt ein potentieller Fall der Berufsunfähigkeit vor, so versendet die Versicherung nach Meldung durch den Betroffenen an diesen einen umfangreichen Fragebogen. Der Versicherte hat in diesem Fragen zu den Ursachen der Berufsunfähigkeit, den Krankheitssymptomen, den behandelnden Ärzten, dem aktuell ausgeübten Beruf als auch den Auswirkungen der Krankheit auf die Berufsausübung vollständig und korrekt Auskunft zu geben und muss den ausgefüllten Fragebogen an die Versicherung zurücksenden. Notfalls ist sogar ein Privatgutachten einzuholen, denn am Ende muss der Betroffene das Vorliegen des Leistungsfalles beweisen.

Burnout und Depression bei Berufsunfähigkeit

Häufigste Ursachen von Berufsunfähigkeit

Es sind längst nicht mehr die typischen Verschleißerscheinungen durch körperliche Arbeit an Rücken, Knien und Hüfte – also des Skelett- und Bewegungsapparates -, welche die Hauptursachen der Berufsunfähigkeit sind. Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen wie etwa Burnout haben als Ursache für eine Berufsunfähigkeit in den letzten Jahren am stärksten zugenommen und seit 2009 die Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates als häufigste Ursache überholt. Inzwischen ist in 31,52 % der Fälle eine Berufsunfähigkeit auf Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen zurückzuführen, in 21,02 % der Fälle auf Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, 15,48 % auf Krebs und andere bösartige Geschwülste (Quelle: Morgen & Morgen, 05-2018).

„Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen wie Burnout sind häufigste Ursache einer BU“

BU Versicherungszahlung

Wann zahlt die Berufsunfähigkeits-Versicherung?

Ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entsteht erst, wenn die Berufsunfähigkeit „bedingungsgemäß“ eintritt.

 

Bei dem Begriff der Berufsunfähigkeit handelt es sich um einen Rechtsbegriff. Er setzt sich aus medizinischen und juristischen Komponenten zusammen.

 

Im Grundsatz liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit in einem vereinbarten Umfang (in der Regel ab 50%) nicht weiter ausgeübt werden kann und diese Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich eine gewisse Dauer erreicht.

„Der Betroffene muss in der Regel mindestens zu 50 % erwerbsunfähig sein“

Die konkreten Anforderungen an den Umfang der Berufsunfähigkeit als auch an die erforderliche Dauer ist den zwischen dem Versicherungsnehmer und Versicherer vereinbarten Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

 

Ob dann auch noch konkret für den Betroffenen ein Anspruch auf Rentenzahlung gegen den Versicherer besteht, hängt von der Diagnose des behandelnden Arztes ab. Dieser muss nach einer Erkrankung oder einem Unfall des Versicherungsnehmers eine Prognose abgeben, wie stark der Betroffene eingeschränkt ist und wie lange dieser Zustand vermutlich anhalten wird.

 

Die ärztliche Prognose ist deshalb entscheidend, weil die Klauseln in den verschiedenen Policen der Versicherer teilweise stark voneinander abweichen. Vor Stellung eines Antrages muss daher durch den Versicherten bzw. den beauftragten Rechtsanwalt geprüft werden, ob die ärztliche Prognose einen Rentenanspruch nach den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entstehen lässt.

 

In jüngerer Zeit sind für die Versicherten tendenziell günstigere Klauseln vereinbart worden, die zum Teil sehr vorteilhafte Fiktionen – also günstige Annahmen im Hinblick auf die Berufsunfähigkeit – für die Versicherungsnehmer enthalten. So kann die Dauer einer Erkrankung schon dann als ausreichend angesehen werden, wenn die versicherte Person ihren Beruf ununterbrochen für einen Zeitraum von sechs Monaten nicht ausüben könnte. Auch verzichten inzwischen viele Versicherer auf ihr Recht zur sog. abstrakten Verweisung, also der Möglichkeit der Verweigerung der Versicherungsleistung, solange der Versicherte noch einen anderen zumutbaren Beruf ausüben kann.

Regulierung durch Fachanwälte

Optimale Regulierung – von Anfang an!

Obwohl die vereinbarten Voraussetzungen oftmals vorliegen, erweist sich der Antrag auf Leistungen für eine BU-Rente für nicht wenige Betroffene beinah unlösbare Aufgabe.

 

Die Anforderung immer weiterer Unterlagen, zermürbende, überlange Antragsprüfungen und schließlich die Beauftragung der Untersuchung durch medizinische Sachverständige, deren Ergebnisse dann (= „keine Anerkennung, keine Berufsunfähigkeit“) oft in erstaunlichem Kontrast zu den früheren Befunden der Ärzte und Kliniken stehen, gehören inzwischen offenbar zum Regelfall.

BBP Rechtsanwälte & Fachanwälte hilft Ihnen über die Hürden der Antragstellung hinwegzukommen. Unser Ziel, ist Ihr erfolgreicher Antrag auf Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.

„Befunde eigener Ärzte des Versicherers stehen oft im erstaunlichen Kontrast zu den Befunden der Ärzte und Kliniken des Betroffenen“

Vermehrt zu beobachten ist zudem, dass die Berufsunfähigkeitsversicherer im Rahmen des Leistungsverfahrens plötzlich leistungsausschließende Anzeigepflichtverletzungen behaupten, also etwa das Verschweigen angeblich relevanter Vorerkrankungen, auf welche dann eine Leistungsverweigerung gestützt wird. Der BU – Antrag wird in der Folge abgelehnt.

 

Vor allem bei sehr hohen Schadenssummen wird seitens der Versicherer nicht selten auch – teils mit greifbar falschen Behauptungen – der Rücktritt bzw. die hilfsweise Anfechtung von Versicherungsverträgen erklärt und damit der Bestand des Vertragsverhältnisses insgesamt in Frage gestellt.

 

Aus rein wirtschaftlicher Sicht ist dieses Regulierungsverhalten – also pauschale Antragsablehnungen der Berufsunfähigkeitsversicherer – nachvollziehbar:

Fachanwälte und universitäre Lehrkräfte für Versicherungsrecht gehen davon aus, dass ab einer bestimmten Leistungshöhe zwischen 40 % und 60 % der Leistungsanträge unabhängig von ihrer Begründetheit pauschal abgewiesen werden. Versicherungsanalysten gehen von einer Quote der Nicht-Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherer etwa 41 % aus.

„Ab einer bestimmten Leistungshöhe werden zwischen 40 % und 60 % der Verfahren abgewiesen“

Die Zahlen machen mehr als deutlich, dass rechtliche Unterstützung bei der Stellung von Berufsunfähigkeitsanträgen und bei deren Durchsetzung nicht nur sinnvoll, sondern notwendig ist.

 

Nach Aussagen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft kommt es aber nur in 2 % der Fälle zu einer gerichtlichen Überprüfung – die David gegen Goliath Situation schüchtert offenbar viele Versicherte ein und sie verfolgen ihre Ansprüche einfach nicht weiter.

„Die Situation „David gegen Goliath“ schüchtert viele Versicherte ein“

Die Haltung der Berufsunfähigkeitsversicherungen ist nachvollziehbar: Positiv beschiedene Leistungsanträge sind für die Versicherer sehr teuer. Regelmäßig stehen hohe, nicht selten siebenstellige Schadenssummen auf dem Spiel, was die Regulierungsbereitschaft nicht unbedingt fördert.

Hinweis auf das Kleingedruckte

Die Notwendigkeit rechtlicher Unterstützung

Angesichts der Bedeutung einer BU – Angelegenheit für den Betroffenen und der nicht unbedingt ausgeprägten Regulierungsfreude der Versicherungs-Gesellschaften ist eine professionelle Begleitung des BU – Antrages unerlässlich.

 

Den Einwänden und Schachzügen der Leistungs- und Rechtsabteilungen der großen Versicherer kann auf Seiten der Betroffenen nur mit dem Rückgriff auf gleichfalls spezialisierte Berater begegnet werden. Denn die Betroffenen und ihre behandelnden Ärzte verfügen nur selten über einschlägige Rechtskenntnisse, weshalb es bei Leistungsanträgen regelmäßig zu – vermeidbaren – Fehlern kommt, die später überhaupt nicht oder nur schwer zu korrigieren sind.

 

Der sorgfältigen Vorbereitung des Leistungsantrages kommt dabei höchste Priorität zu. Der Idealfall ist eine möglichst frühzeitige Kommunikation zwischen (medizin-)versicherungsrechtlich spezialisierten Anwälten und den behandelnden Ärzten.

So können notwendige ärztliche Stellungnahmen eingeholt und der BU – Antrag vollständig und korrekt eingereicht werden. Vollständige Leistungsanträge werden durch  die BU-Versicherer zügiger bearbeitet. Gleichzeitig werden durch eine strikte Fristen- und Obliegenheitskontrolle bzw. durch nachträgliche „Heilung“ anspruchsausschließende Versäumnisse vermieden.

„Die Vorbereitung des Leistungsantrages hat höchste Priorität und muss durch Fachleute begleitet werden“

Das komplexe Zusammenspiel von juristischen und medizinischen Aspekten verlangt eine hohe anwaltliche Spezialisierung, einschlägige Prozesserfahrung und die Fähigkeit, auch zu medizinisch streitigen Fragen Stellung nehmen zu können, vor allem durch qualifizierte ärztliche Stellungnahmen.

 

Entscheidend für einen erfolgreichen BU – Antrag ist insbesondere:

 

  • eine exakte juristische Bewertung der Leistungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der konkreten vertraglichen Vereinbarungen und der aktuellen Spezialrechtsprechung
  • ein anschließendes Herausarbeiten der entscheidungsrelevanten medizinischen Gesichtspunkte, möglichst „gerichtsfest“ und – wenn notwendig –  durch eigene ärztliche Stellungnahmen qualifizierter Gutachter.

 

Der hier investierte Aufwand ist gut angelegt: Nicht selten gelingt es durch ein qualifiziertes Privatgutachten, die Versicherungen doch noch zu einer Regulierung zu bewegen bzw. Gerichte und – wichtiger – gerichtlich bestellte Sachverständige vom Vorliegen des Leistungsfalls zu überzeugen.

 

Trotz der Verweigerungs- und Hinhaltetaktiken mancher Versicherer besteht bei Betroffenen in vielen Fällen Aussicht auf Erfolg.

 

Dies zeigen nicht zuletzt diverse obergerichtliche Entscheidungen zugunsten der Versicherten, mehr und mehr auch im Bereich von psychischen Erkrankungen.

Die Zahlen machen mehr als deutlich, dass rechtliche Unterstützung bei der Stellung von Berufsunfähigkeitsanträgen und bei deren Durchsetzung nicht nur sinnvoll, sondern notwendig ist.

 

Nach Aussagen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft kommt es aber nur in 2 % der Fälle zu einer gerichtlichen Überprüfung – die David gegen Goliath Situation schüchtert offenbar viele Versicherte ein und sie verfolgen ihre Ansprüche einfach nicht weiter.

Kalkulation der Kosten

Wer trägt die Kosten des Rechtsstreits?

Bei Verfahren gegen Berufsunfähigkeits-Versicherungen geht es in den meisten Fällen um kumulierte Rentenansprüche im mittleren bis höheren sechsstelligen Bereich. Die entstehenden Anwaltskosten sind entsprechend hoch: Betroffene muss allein für die erste Instanz mit eigenen Kosten von mehreren tausend Euro rechnen.

 

Deshalb ist dringend zu empfehlen, begleitend zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung stets auch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung über Leistungsansprüche aus einer BU-Versicherung werden von einer Rechtsschutzversicherung normalerweise übernommen.

Auch wenn über einen BU-Antrag noch nicht entschieden wurde, kann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein: Oft verstreicht die so genannte Sperrfrist, innerhalb derer die Rechtsschutzversicherung nach Neuabschluss nicht greift, bis zum Vorliegen einer Entscheidung über den BU-Antrag.

Das sagen unsere Mandanten

„Trotz Anfechtung und negativem Versicherungsgutachten habe ich am Ende Recht bekommen. Vielen Dank für die gute Arbeit der Kanzlei!“

„An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich für Ihre Hilfe bedanken! Ich werde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen!“

„Vielen Dank an die Anwälte von BBP! Ohne Ihre Hilfe wäre der Antrag sicher nicht so erfolgreich durchgegangen.“

„Vielen Dank für die erfolgreiche Unterstützung beim BU-Antrag! Beide Versicherer haben schließlich anerkannt.“

„Die Kanzlei BBP hat mich im Verfahren vertreten und eine gerichtlichen Vergleich abgeschlossen, mit dem ich sehr gut leben kann!“

e-Book Download

Laden Sie gerne unser e-Book zum Thema „Berufsunfähigkeit“ herunter. Hier finden Sie wertvolle Hinweise für einen optimierten Antrag und die konsequente Durchsetzung von BU-Ansprüchen. Themen unseres e-Books:

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