LG München I: Berufsunfähigkeit bei schwerer Persönlichkeitsstörung

LG München I Urteil v. 22.03.2006 – 25 O 19798/03 Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Versicherter berufsunfähig, wenn Beruf aufgrund schwerer Persönlichkeitsstörung zu 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann Tenor I. Es wird festgestellt, dass hinsichtlich des Klägers die Voraussetzungen für den Erhalt eine Berufsunfähigkeitsrente nach den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung der Beklagten