LG Fulda verurteilt SIGNAL IDUNA Vereinigte Lebensversicherung zur Zahlung von BU-Rente

Nach beinahe dreieinhalb jähriger Verfahrensdauer konnten BBP Rechtsanwälte & Fachanwälte für ihren Mandanten ein positives Urteil erstreiten: Die IDUNA Vereinigte Lebensversicherung wurde in dem am 21.03.2019 verkündeten Urteil des LG Fulda verurteilt, an den von BBP vertretenen Kläger bis Mitte 2015 rückwirkend BU-Rentenzahlungen zu leisten und vom Kläger bezahlte Versicherungsbeiträge zu erstatten, sowie an den Kläger unter Befreiung von der Beitragspflicht künftig monatliche Rentenzahlungen aus der von ihm unterhaltenen Berufsunfähigkeitsversicherung zu leisten.

SIGNAL IDUNA Vereinigte Lebensversicherung verurteilt zur Zahlung

Das Gericht war nach umfangreicher Beweisaufnahme dem Vortrag des Klägers gefolgt, dass Gründe, die eine Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung des Klägers durch die Beklagte als auch den von dieser erklärten Rücktritt rechtfertigen würden, nicht vorlagen. Das von der IDUNA Vereinigte Lebensversicherung ebenfalls bestrittene Vorliegen der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit des Klägers wurde durch ein durch das Gericht in Auftrag gegebenes medizinisches Gutachten zu Gunsten des Klägers bestätigt.

Der Fall zeigt eindringlich, welche hohen Hürden im Rahmen eines Zivilprozesses auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu nehmen sind und welche Schwierigkeiten hier bestehen, die sich insbesondere auch aus der für den Kläger bzw. Versicherungsnehmer bestehenden ungünstigen Beweislastverteilung ergeben. Gleichwohl sollte ein Prozess, wie das Ergebnis zeigt, nicht gescheut werden.

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