Das medizinische Sachverständigengutachten bei Berufsunfähigkeit

Der Versicherungsnehmer steht bei einem Antrag auf Leistungen aus der von ihm abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung zumeist vor einer großen Hürde, da er das Vorliegen der Berufsunfähigkeit medizinisch zu beweisen hat. Die Prüfung erfolgt im Rahmen der sog. "Erstprüfung" durch den Versicherer. Das Prüfungsverfahren wird eingeleitet, wenn

LG Fulda verurteilt SIGNAL IDUNA Vereinigte Lebensversicherung zur Zahlung von BU-Rente

Nach beinahe dreieinhalb jähriger Verfahrensdauer konnten BBP Rechtsanwälte & Fachanwälte für ihren Mandanten ein positives Urteil erstreiten: Die IDUNA Vereinigte Lebensversicherung wurde in dem am 21.03.2019 verkündeten Urteil des LG Fulda verurteilt, an den von BBP vertretenen Kläger bis Mitte 2015 rückwirkend BU-Rentenzahlungen zu leisten

Berufsunfähigkeitsversicherung – Was tun bei Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung?

Nicht wenige Versicherte erwartet nach Stellung eines Antrages auf Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine böse Überraschung: Der Versicherer behauptet plötzlich, der Versicherte hätte bei dem oft schon lange zurückliegenden Abschluss des Versicherungsvertrages Arztbesuche, Erkrankungen oder Behandlungen verschwiegen und man müsse den geschlossenen Vertrag anfechten, von

BGH: Arglistanfechtung nur für 10 Jahre möglich

BU-Versicherung: Versicherer kann nach Ablauf von 10 Jahren BU-Vertrag nicht mehr wegen Arglistiger Täuschung anfechten.   BGH Urteil v. 25.11.2014 - IV ZR 277/14 Tenor Auf die Rechtsmittel der Klägerin wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 23. Juni 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als

Gilt die Zehnjahresfrist für Arglistanfechtung ohne Einschränkung?

Urteil für die Arglistanfechtung geltende Zehnjahresfrist   Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. November 2015 (BGH, Urt. v. 25.11.2015 – IV ZR 277/14) gilt die für die Arglistanfechtung geltende Zehnjahresfrist des § 124 Abs. 3 BGB als absolute Zeitgrenze. Mit der Frage, ob die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Arglistige Täuschung durch Versicherungsnehmer – Beweispflicht des BU-Versicherers

Wenn ein Versicherer vermutet, dass ein Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss durch bewusstes Verschweigen erheblicher Gefahrenumstände arglistig getäuscht hat, kann er den Vertrag anfechten. Die Beweislast für ein arglistiges Verhalten trägt der Versicherer. Fehlende oder unrichtige Angaben auf dem Antragsformular zum Versicherungsvertrag stellen per se noch keine Täuschung