Recht der BU-Versicherer auf Nachprüfungsverfahren

Nach Anerkenntnis der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit haben BU-Versicherer das Recht, diese einmal im Jahr zu überprüfen. Nach § 6 der Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ, Stand: 1.10.2013) haben Versicherer nach Anerkenntnis bzw. gerichtlich festgestellter Leistungspflicht das Recht, den Grad der Berufsunfähigkeit oder die Pflegestufe erneut

Dürfen BU-Versicherer ihre Kunden überwachen lassen?

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Köln vom 3. August 2012 dürfen BU-Versicherer Kunden verdeckt observieren lassen, wenn konkrete Anzeichen vorliegen, dass der Versicherungsnehmer sich vertragswidrig verhält. Bei einem vor dem OLG Köln verhandelten Berufungsverfahren (OLG Köln, Urt. v. 3.8.2012 – 20 U 98/12), dem ein Verfahren

OLG Bremen: Kein Nachprüfungsrecht bei fehlender Erforderlichkeit

OLG Bremen Urteil v. 22.08.2011 - 3 U 12/11 Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachprüfungsrecht des Versicherers beeinflusst durch Erforderlichkeit im konkreten Einzelfall   Tenor  Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 10.03.2011, Geschäfts-Nr.: 6 O 1802/10, wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem