Nachprüfungsverfahren in der BU-Versicherung – Pflichten des Versicherungsnehmers
Nach Anerkenntnis der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit und Zahlung der vereinbarten Leistung, ist der Versicherer regelmäßig berechtigt, den Grad der Berufsunfähigkeit einmal im Jahr zu überprüfen. Der Versicherungsnehmer ist dabei verpflichtet, sich im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens ärztlich untersuchen zu lassen. Nach Anerkennung der Leistungspflicht haben BU-Versicherer das Recht,