Bei der Beantragung einer BU-Rente müssen Versicherungsnehmer zahlreiche Formulare ausfüllen und ärztliche Gutachten einholen, um ihre Berufsunfähigkeit nachzuweisen.

Berufsunfähigkeit: Tipps zur richtigen Antragstellung

"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, seinen zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalls ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben und er auch keiner anderen Tätigkeit nachgeht, die seiner bisherigen Lebensstellung bei Ausscheiden aus dem Berufsleben entspricht."

In den meisten Versicherungsbedingungen sind gleichlautende oder ähnliche Formulierungen zu finden. Entscheidend in dem Zusammenhang ist der sogenannte Prognosezeitraum.

Wenn zum Beispiel ein Versicherungsnehmer über drei Monate lang nicht seinen Beruf ausüben konnte und in den Versicherungsbedingungen ein Prognosezeitraum von 6 Monaten angegeben ist, kann der Arzt aller Wahrscheinlichkeit nach eine Prognose für die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit stellen.

Dennoch wird ein Versicherer zunächst im Detail die Voraussetzungen für den Leistungsfall überprüfen. Neben einer Vielzahl von Formularen, die auszufüllen sind, wird der Versicherte dazu aufgefordert werden, Berichte bzw. Gutachten seiner behandelnden Ärzte vorzulegen.

In der Regel müssen die Arztberichte folgende Angaben enthalten:

Wenn beispielsweise ein Hausarzt die Berufsunfähigkeit festgestellt und bescheinigt hat, kann es sein, dass der Versicherer weitere Gutachten von spezialisierten Fachärzten einholen möchte.

Zudem wird der Versicherer eine Schweigepflichtentbindung gegenüber Ärzten und der Krankenkasse anfordern, die nicht pauschal unterschrieben werden sollte. Der Versicherer muss vielmehr konkretisieren, welche Auskünfte er bei welcher Stelle einholen möchte.

Selbst die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente durch die gesetzliche Rentenversicherung reicht keinem privaten BU-Versicherer als Nachweis für eine Berufsunfähigkeit aus.

In der Regel überprüfen die meisten Versicherungen im Leistungsfall, ob bei Abschluss der BU-Versicherung tatsächlich alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet wurden. In vielen Fällen versuchen Versicherer dann, wegen mangelhaft oder falsch beantworteter Gesundheitsfragen vom Vertrag zurückzutreten oder diesen anzufechten.

Die häufigsten Gründe, warum Versicherer eine Leistung letztendlich verweigern, sind:

Der Prozess der Beantragung der BU-Rente ist äußerst komplex, da der Versicherer einen lückenlosen Nachweis der Berufsunfähigkeit verlangt. Um unnötige Fehler beim Ausfüllen der Formulare und ggf. einen Rechtsstreit zu vermeiden, sollte der Antrag mit Unterstützung eines Fachanwalts gestellt werden.

Unsere kurze Checkliste für die Beantragung der BU-Rente (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Die vollständige Übermittlung sämtlicher für den BU-Antrag relevanter Unterlagen ist vor allem auch deshalb wichtig, weil der Versicherer ohne die relevanten Unterlagen nicht in die Prüfung Ihres BU-Antrages gehen wird.

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