Das medizinische Sachverständigengutachten bei Berufsunfähigkeit

Medizinische Gutachten gewinnen im Rahmen der Leistungsprüfung der Versicherer auf Berufsunfähigkeit zunehmend an Relevanz.

Der Versicherungsnehmer steht bei einem Antrag auf Leistungen aus der von ihm abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung zumeist vor einer großen Hürde, da er das Vorliegen der Berufsunfähigkeit medizinisch zu beweisen hat. Die Prüfung erfolgt im Rahmen der sog. „Erstprüfung“ durch den Versicherer. Das Prüfungsverfahren wird eingeleitet, wenn der Versicherte der Versicherung seine Berufsunfähigkeit mitteilt und damit verbunden den Anspruch auf Leistung erhebt.

Kann der Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeit nicht medizinisch nachweisen oder legt er aus Sicht des Versicherers – was häufiger vorkommt – medizinische Unterlagen vor, die eine Berufsunfähigkeit nicht oder nicht ausreichend beweisen, oder sind die vorgelegten Unterlagen widersprüchlich, so kann die Berufsunfähigkeitsversicherung ein eigenes Gutachten zur Frage des Berufsunfähigkeit fertigen lassen.

Gutachter der Versicherer

Die Versicherungen nutzen für die Erstellung von medizinischen Berufsunfähigkeitsgutachten gerne die Dienste von Gutachteninstituten, welche oft auch überregional tätig sind. Manchmal bezeichnen sich Ärzte auch als Gutachteninstitut, doch fallen diese nicht unter den hier verwendeten Begriff.

Bei einer ständig wachsenden Nachfrage von medizinischen Gutachten seitens verschiedener Versicherungen hat sich hier ein eigene Industrie gebildet. Schließlich werden jährlich in Deutschland mehr als eine Million Sachverständigengutachten angefragt.

Medizinische Gutachten der Versicherer führen oft zur Ablehnung des Berufsunfähigkeit

Dabei wird die Erstellung eines Gutachtens durch die Versicherung und nicht etwa den Versicherten beauftragt und bezahlt. Inwiefern die beauftragten Gutachteninstitute, die nicht selten in wirtschaftlicher Abhängigkeit von der Versicherungsbranche stehen, unabhängig begutachten, möge jeder selbst entscheiden. Fakt ist, dass ein Gutachteninstitut sicherlich eher einen Folgeauftrag erhält, wenn es zugunsten des Versicherers entscheidet. Kündigt der Versicherer an, eines der „einschlägigen“ Gutachteninstitute beauftragen zu wollen, ist mithin eine gewisse Skepsis angesagt und es sollte versucht werden, die Beauftragung durch einen am Krankenhaus oder niedergelassenen Arzt mit entsprechender Expertise zu bewirken.

Man sollte als bei im Auftrage des Berufsunfähigkeitsversicherers erstellten Gutachten diese also nicht als richtig und abschließend in inhaltlicher Sicht bewerten. Vielmehr sollte eine genaue Analyse und Qualitätsprüfung durchgeführt werden.

Eine mögliche Antwort – das eigene Privatgutachten

Um ein Gegengewicht zu einem von der Versicherung vorgelegten medizinischen Gutachten zu schaffen, kann es empfehlenswert sein, ein eigenes Privatgutachten zu beauftragen. Ein solches Gutachten wird in einem späteren gerichtlichen Verfahren auch Berücksichtigung finden, obgleich ein solches nicht einen Sachverständigenbeweis im Sinne des § 415 ff. ZPO darstellt.

Besonders sinnvoll erscheint es, ein Privatgutachten zu beauftragen, wenn schon aus der Sicht des Versicherten klar wahrheitswidrige oder nicht dem wissenschaftlichen Stand entsprechende Angaben im Gutachten des Versicherers gemacht werden. Ein Privatgutachter hilft dabei etwaige Fehler dann substantiiert im Gegengutachten zu benennen.

Im prozessualen Verfahren ist ein Richter zwar nicht gehalten, alle möglichen Gutachten zu beachten, offensichtlichen Widersprüchen der Gutachten der kontrahierenden Parteien muss jedoch nachgegangen werden. Dies kann auch durch Gegenüberstellung der beiden Gutachter geschehen. Letztendlich muss das Gericht sämtliche Widersprüche auflösen.

Einen Privatgutachter zu beauftragen kann eine gute Verteidigungsstrategie gegen ein von der Versicherung vorgelegtes Gutachten sein. Es ist allerdings nicht immer leicht, einen kompetenten Privatgutachter zu finden.

Im Folgenden finden Sie eine Liste von Gutachteninstituten sowie medizinischen Gutachtern, die BBP Rechtsanwälte & Fachanwälte aus außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen beim Thema Berufsunfähigkeit bekannt sind:

  • Medizinisches Begutachtungsinstitut Prof. Stevens

    Standorte:

    Medizinisches Begutachtungsinstitut
    Doblerstr. 17
    72074 Tübingen

    Sana Gesundheitszentrum Marzahn "Ernst Ludwig Heim"

    Helene-Weigel-Platz 10
    12681 Berlin

  • MGI-Hamburg-Berlin-Rostock

    Mönckebergstraße 5,
    20095 Hamburg

    Panoramastraße 1
    10178 Berlin

    Paulstrasse 48-55
    18055 Rostock

  • IMB Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen

    IMB München
    Ledererstraße 4
    80331 München

    (weitere Standorte in Frankfurt/Main, Berlin, Hamburg)

  • IMBM-Magdeburg

    Halberstädter Strasse 125-127
    39112 MAGDEBURG

  • IVM-Institut für Versicherungsmedizin

    Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Thomann
    Am Lindenbaum 6 a
    60433 Frankfurt

    (weitere Standorte in Berlin und Köln)

  • Orthopädisches Forschungsintitut (OFI)

    Dr. med. Martin F. Hein
    Facharzt für Orthopädie
    Von-Vincke-Str. 14
    48143 Münster

    (weitere Standorte in Düsseldorf, Frankfurt, Berlin, München, Stuttgart)

Was tun, wenn ein Gutachten der genannten Institute vorliegt?

Sofern eine Begutachtung durch eines der genannten Institute erfolgt ist und das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit abgelehnt ist – was häufig vorkommt -, dann muss in den aller meisten Fällen mit dem Versicherer ein streitiges Verfahren geführt werden. Denn nur ein Gerichtsgutachter wird feststellen können, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit beim Versicherungsnehmer vorliegen.

Kontaktieren Sie uns

Kontaktieren Sie uns per E-Mail info@bu-beratung24.de oder durch dieses Kontaktformular:



    Die mit "*" gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Wir benötigen diese Angaben, um Ihre Anfrage möglichst effektiv und zeitnah beantworten zu können. Ihre Anfrage wird verschlüsselt per SSL an unseren Server geschickt. Wir werden Ihre Angaben nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.