OLG Bremen: Kein Nachprüfungsrecht bei fehlender Erforderlichkeit

OLG Bremen Urteil v. 22.08.2011 – 3 U 12/11 Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachprüfungsrecht des Versicherers beeinflusst durch Erforderlichkeit im konkreten Einzelfall Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 10.03.2011, Geschäfts-Nr.: 6 O 1802/10, wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

KG Berlin: Ausschluss von Rentenansprüchen aus der BU-Versicherung bei verweigerter Mitwirkung

KG Berlin Urteil v. 8.7.2014 – 6 U 134/13 Berufsunfähigkeitsversicherung: Ausschluss der Fälligkeit von Versicherungsansprüchen bei verweigerter Mitwirkung des Versicherungsnehmers bei der Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten Leitsätze 1. Die notwendigen Erhebungen des Versicherers zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung gemäß § 14 Abs. 1 VVG umfassen auch

Selbstständige: Pflicht zur Umorganisation in der Berufsunfähigkeit?

Wem als Selbstständiger die Berufsunfähigkeit droht, für den gelten andere Erfordernisse als für normale Arbeitnehmer. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Pflicht zur Umorganisation in der Berufsunfähigkeit, die grundsätzlich für Selbständige gilt. Doch was genau versteht sich unter dem Stichwort Umorganisation? Und ist jeder Selbständige

OLG Köln: Leistungsausschluss bei Mitwirkungspflichtverletzung des Versicherten

OLG Köln Urteil v. 19.07.2013 – 20 U 26/11 Berufsunfähigkeitsversicherung: Leistungsausschluss wegen grob fahrlässiger Mitwirkungspflichtverletzung des Versicherten bei Nachuntersuchungsaufforderung Leitsätze 1. Der Versicherungsnehmer muss der Aufforderung des Versicherers grundsätzlich nachkommen, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, wenn der Versicherer gemäß § 7 BB-BUZ den Grad der Berufsunfähigkeit nachprüfen will.

BGH: Neuverhandlung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

BGH Beschluss v. 07.07.2010 – IV ZR 63/08 Berufsunfähigkeit: BGH beschließt zweimal Neuverhandlung durch OLG, weil dieses den Anspruch auf rechtliches Gehör der Versicherten missachtet hat Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Revision gegen das Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 26. Februar 2008 zugelassen. Das

BU-Leistungen bei Burnout?

Nach der internationalen Klassifikation von Erkrankungen (ICD-10) gilt Burnout nicht als eine Krankheit. Kann ein Versicherungsnehmer, der mehr als sechs Monate aufgrund eines diagnostizierten Burnout-Syndroms arbeitsunfähig war, dennoch Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung beanspruchen? Was ist das Burnout-Syndrom? Bereits 2012 wies die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und

Kenntnis und Textform der Antragsfragen bei Beantragung einer BU-Versicherung

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherungsnehmer nach § 19 Abs. 1 S. 1 VVG nur solche Gesundheitsfragen beantworten, die der Versicherer ihm in Textform gestellt hat (§ 126 b BGB).​ Ein Versicherungsunternehmen möchte vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Gefahr eines Schadenseintritts bestmöglich einschätzen können:

Ablehnungsquoten der Versicherer: Häufigste Streitfälle bei BU-Rente

Die häufigsten Streitfälle bei der Beantragung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung drehen sich um vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzungen und das Nichterreichen der 50 Prozent Hürde. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden 70 Prozent aller Leistungsanträge anerkannt, das heißt, die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente wird bezahlt. Das bedeutet

LG München I: Berufsunfähigkeit bei schwerer Persönlichkeitsstörung

LG München I Urteil v. 22.03.2006 – 25 O 19798/03 Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Versicherter berufsunfähig, wenn Beruf aufgrund schwerer Persönlichkeitsstörung zu 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann Tenor I. Es wird festgestellt, dass hinsichtlich des Klägers die Voraussetzungen für den Erhalt eine Berufsunfähigkeitsrente nach den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung der Beklagten

Nachprüfungsverfahren in der BU-Versicherung – Pflichten des Versicherungsnehmers

Nach Anerkenntnis der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit und Zahlung der vereinbarten Leistung, ist der Versicherer regelmäßig berechtigt, den Grad der Berufsunfähigkeit einmal im Jahr zu überprüfen. Der Versicherungsnehmer ist dabei verpflichtet, sich im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens ärztlich untersuchen zu lassen. Nach Anerkennung der Leistungspflicht haben BU-Versicherer das Recht,