BGH: Arglistanfechtung nur für 10 Jahre möglich

BU-Versicherung: Versicherer kann nach Ablauf von 10 Jahren BU-Vertrag nicht mehr wegen Arglistiger Täuschung anfechten.   BGH Urteil v. 25.11.2014 - IV ZR 277/14 Tenor Auf die Rechtsmittel der Klägerin wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 23. Juni 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als

Gilt die Zehnjahresfrist für Arglistanfechtung ohne Einschränkung?

Urteil für die Arglistanfechtung geltende Zehnjahresfrist   Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. November 2015 (BGH, Urt. v. 25.11.2015 – IV ZR 277/14) gilt die für die Arglistanfechtung geltende Zehnjahresfrist des § 124 Abs. 3 BGB als absolute Zeitgrenze. Mit der Frage, ob die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Dürfen BU-Versicherer ihre Kunden überwachen lassen?

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Köln vom 3. August 2012 dürfen BU-Versicherer Kunden verdeckt observieren lassen, wenn konkrete Anzeichen vorliegen, dass der Versicherungsnehmer sich vertragswidrig verhält. Bei einem vor dem OLG Köln verhandelten Berufungsverfahren (OLG Köln, Urt. v. 3.8.2012 – 20 U 98/12), dem ein Verfahren

OLG Karlsruhe: Nachweis der Arglist anhand der verschwiegenen Tatsachen möglich

OLG Karlsruhe Urteil v. 07.04.2005 - 12 U 391/04 Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis der arglistigen Täuschung bei Abschluss des Versicherungsvertrages durch Versicherten auch anhand der Auswahl der gemachten Angaben im Antragsformular möglich   Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichtes Mannheim vom 28.09.2004 - 1 O 83/04 - wird zurückgewiesen. 2. Die

Arglistige Täuschung durch Versicherungsnehmer – Beweispflicht des BU-Versicherers

Wenn ein Versicherer vermutet, dass ein Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss durch bewusstes Verschweigen erheblicher Gefahrenumstände arglistig getäuscht hat, kann er den Vertrag anfechten. Die Beweislast für ein arglistiges Verhalten trägt der Versicherer. Fehlende oder unrichtige Angaben auf dem Antragsformular zum Versicherungsvertrag stellen per se noch keine Täuschung

Falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen: Keine BU-Rente

Bei falscher Beantwortung von Gesundheitsfragen kann ein Versicherer die Berufsunfähigkeitsversicherung wegen arglistiger Täuschung anfechten. Wenn Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss bewusst falsche Angaben über frühere Erkrankungen und Beschwerden machen oder Vorerkrankungen verschweigen, kann der Versicherer die Berufsunfähigkeitsversicherung wegen arglistiger Täuschung gemäß § 22 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung